BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Draufgeld, Zahlung

Draufgeld (extras)

Allgemein jede Zahlung, die zu dem gewöhnlichen Preis noch zugelegt wird. Andere Bezeichnung fĂŒr Douceur in allen vier angezeigten Bedeutungen. Schmiergeld im Sinne von Zahlungen zur Bestechung von Personen, in der Regel AmtstrĂ€ger in Behörden. In Deutschland teilweise auch fĂŒr die zu Jahresbeginn 2004 eingefĂŒhrte PraxisgebĂŒhr bei Ärzten gesagt. Siehe AnerkennungsprĂ€mie, Douceur, Schmiergeld, Transaktionsbonus.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen