BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Drittstaaten (third countries)
In der Sprache des deutschen Aufsichtsrechts sĂ€mtliche Staaten, die nicht Mitglied der EuropĂ€ischen Union (EU) oder des Abkommens ĂŒber den EuropĂ€ischen Wirtschaftsraum (EWR) sind; siehe § 1, Abs. 5a sowie § 53c KWG.

