Deckungsprüfung, Kontrolle

Deckungsprüfung (coverage control)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Wenn nicht anders definiert, die aufsichtliche Kontrolle bei Pfandbrief-Emittenten

Wenn nicht anders definiert, die aufsichtliche Kontrolle bei Pfandbrief-Emittenten. Untersucht wird dabei, ob die als Deckung für die Pfandbriefe dienenden Vermögenswerte den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Siehe Hypothekenbank. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 70 ff. (Kontrollen auch bei Landesbanken und Sparkassen; aufgeschlüsselter Prüfungsbericht), S. 119 (neue Deckungsregisterverordnung).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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