Deckungsstockfähig (acceptable as cover for liabilities of insurance companies)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
Wertpapiere, die deutsche Versicherungen gemäss gesetzlicher Vorschrift in ihre Rücklagen (für die besondere Bestimmungen hinsichtlich der Anlage und Gliederung bestehen) aufnehmen dürfen. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 49 f. (geplante EU-Richtlinie), Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 143 (Änderung der Anlageverordnung).
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