Definitiver Kauf bzw. Verkauf (outright transaction [Betonung bei adverbiellem Gebrauch von outright = auf der ersten Silbe, sonst liegt der Akzent auf der zweiten Silbe)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Bei der EZB eine Transaktion, bei der die Zentralbank Vermögenswerte am Markt (per Kasse oder Termin) endgültig kauft oder verkauft. Siehe Abwicklungsbestätigung, Closing, Buchgewinn, Finalität, Mistrade, Übertragung, endgültige.
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