Derivate, Finanzielle

Derivate (derivates)

15.04.2008 - 00:20:39

Finanzielle VertrĂ€ge, deren Wert abhĂ€ngig ist von gegenwĂ€rtigen oder zukĂŒnftigen ZinssĂ€tzen, Wechselkursen, Aktienkursen bzw.oder von Finanz-oder Warenpreisenindizes

Finanzielle VertrĂ€ge, deren Wert abhĂ€ngig ist von gegenwĂ€rtigen oder zukĂŒnftigen ZinssĂ€tzen, Wechselkursen, Aktienkursen bzw.oder von Finanz-oder Warenpreisenindizes. Das zugrunde liegende Vertragsobjekt wird Basiswert oder Bezugsbasis (underlying [asset]) genannt. -Der Grund fĂŒr die grosse Anziehungskraft von Derivaten liegt darin, dass der Anleger mit wesentlich geringerem Kapitaleinsatz als beim Kauf oder Verkauf der Basiswerte spekuliert. Entscheidet er sich fĂŒr ein Derivat, so kann er mit einem relativ kleinen (Kapital)-Aufwand einen relativ grossen (Kapital)-Ertrag erzielen. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer Hebelwirkung. -Derivate vervollstĂ€ndigen die FinanzmĂ€rkte, indem sie Risiko-Faktoren handelbar machen. Andererseits machen es Derivate den Zentralbanken immer schwieriger, die Geldmenge genau zu erfassen. Zwischen 1997 und 2006 verzehnfachte sich der globale Derivatemarkt. -Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie ĂŒber MĂ€rkte fĂŒr Finanzinstrumente und der DurchfĂŒhrungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz [FRUG]) vom 16. Juli 2007 definiert: "Derivate im Sinne dieses Gesetzes sind 1. als Kauf, Tausch oder anderweitig ausgestaltete FestgeschĂ€fte oder OptionsgeschĂ€fte, die zeitlich verzögert zu erfĂŒllen sind und deren Wert sich unmittelbar oder mittelbar vom Preis oder Mass eines Basiswertes ableitet (TermingeschĂ€fte) mit Bezug auf die folgenden Basiswerte: -a) Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, -b) Devisen oder Rechnungseinheiten, -c) ZinssĂ€tze oder andere ErtrĂ€ge, -d) Indices der Basiswerte der Buchstaben a, b oder c, andere Finanzindices oder Finanzmessgrössen oder -e) Derivate; 2. TermingeschĂ€fte mit Bezug auf Waren, FrachtsĂ€tze, Emissionsberechtigungen, Klima-oder andere physikalische Variablen, Inflationsraten oder andere volkswirtschaftliche Variablen oder sonstige Vermögenswerte, Indices oder Messwerte als Basiswerte, sofern sie -a) durch Barausgleich zu erfĂŒllen sind oder einer Vertragspartei das Recht geben, einen Barausgleich zu verlangen, ohne dass dieses Recht durch Ausfall oder ein anderes Beendigungsereignis begrĂŒndet ist, -b) auf einem organisierten Markt oder in einem multilateralen Handelssystem geschlossen werden oder -c) nach Massgabe des Artikels 38 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1287/2006 der Kommission vom 10. August 2006 zur DurchfĂŒhrung der Richtlinie 2004/39/EG des EuropĂ€ischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufzeichnungspflichten fĂŒr Wertpapierfirmen, die Meldung von GeschĂ€ften, die Markttransparenz, die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel und bestimmte Begriffe im Sinne dieser Richtlinie (ABl. EU Nr. L241 S. 1) Merkmale anderer Derivate aufweisen und nichtkommerziellen Zwecken dienen und nicht die Voraussetzungen des Artikels 38 Abs. 4 dieser Verordnung gegeben sind, und sofern sie keine KassageschĂ€fte im Sinne des Artikels 38 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1287/2006 sind; 3. finanzielle DifferenzgeschĂ€fte; 4. als Kauf, Tausch oder anderweitig ausgestaltete FestgeschĂ€fte oder OptionsgeschĂ€fte, die zeitlich verzögert zu erfĂŒllen sind und dem Transfer von Kreditrisiken dienen (Kreditderivate); 5. TermingeschĂ€fte mit Bezug auf die in Artikel 39 der Verordnung (EG) Nr. 1287/2006 genannten Basiswerte, sofern sie die Bedingungen der Nummer 2 erfĂŒllen.“ Siehe Abwicklungsabteilung, Aktien-Zertifikat, Basiswert, Call, Cap, Chooser Cap, Contingent Swap, Denominierung, DerivategeschĂ€fte, bilaterale, Derivate-Kodex, Finanzarchitektur, Finanzinstrumente, Geldmenge, IAS 39, Indexanleihe, Kreditderivate, Rohstoff- Terminvertrag, Zertifikat, Zinsoption, Zinsswap. Vgl. auch § 2, Abs. 2 WpHG sowie die Definitionen und Einteilungen im Monatsbericht der EZB vom Mai 2000, S. 42, Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 177 (Derivateverordnung [DerivateV] vom Februar 2004; hier auch verfeinerte Risikomessung vorgeschrieben), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom August 2005, S. 39 (sehr lange Laufzeiten), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2006, S. 55 ff. (ausfĂŒhrliche Darstellung mit Übersichten, mit einem Schwerpunkt auch auf den Einfluss von Derivaten auf die StabilitĂ€t des Finanzsystems).

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen

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