Derivate-Informationspflicht, Deutschland

Derivate-Informationspflicht (derivate information requirement)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

In Deutschland aufsichtsrechtlicheVorschrift zu Risikohinweisen im Derivatgeschäft

In Deutschland aufsichtsrechtlicheVorschrift zu Risikohinweisen im Derivatgeschäft. Im einzelnen müssen Informationen über den Basiswert, die wirtschaftlichen Zusammenhänge und Funktionsweise der Produkte (vor allem die Bedeutung der Laufzeit für das Aufgeld, der Ausübungsart, der Hebelwirkung, der Liquidität und Volatilität des Marktes und gegebenenfalls des Stillhalterrisikos), den Ertrag, das Kursrisiko, das Währungsrisiko und das Bonitätsrisiko zur Verfügung gestellt werden. Die Aufklärungspflicht wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht durch entsprechende Richtlinien im einzelnen konkretisiert und überwacht. Siehe Anleger-Informationspflicht, Aufklärungspflicht, Derivate-Kodex, IAS 39, Informationspflicht, Risikobericht, Risikoüberwachung, gegliederte. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 146 (Anzeigepflichten für Fonds nach der Derivateverordnung).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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