Devisenschuld-Bezahlung, Währung

Devisenschuld-Bezahlung (arranging the payment in terms of foreign currency)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Falls nicht vertraglich ausdrücklich anders vereinbart, kann eine in ausländischer Währung ausgedrückte Geldschuld im Inland in heimischem Geld geleistet werden

Falls nicht vertraglich ausdrücklich anders vereinbart, kann eine in ausländischer Währung ausgedrückte Geldschuld im Inland in heimischem Geld geleistet werden. Dies legt für Deutschland § 244 BGB fest. Siehe Zahlungsort.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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