Diskretionskonten (discretionary accounts)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Ein Kontoinhaber gibt seinem Börsenmakler die Vollmacht, Kauf-und Verkaufsentscheidungen zu treffen und auszufĂŒhren, ohne ihn darĂŒber im vorhinein verstĂ€ndigen zu mĂŒssen. Solche mit Vollmacht gefĂŒhrte Konten (auch "managed accounts" genannt) sind sowohl an FinanzmĂ€rkten als auch an WarenmĂ€rkten nicht selten.
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