Diskretionskonten, Kontoinhaber

Diskretionskonten (discretionary accounts)

15.04.2008 - 00:20:39

Ein Kontoinhaber gibt seinem Börsenmakler die Vollmacht, Kauf-und Verkaufsentscheidungen zu treffen und auszufĂŒhren, ohne ihn darĂŒber im vorhinein verstĂ€ndigen zu mĂŒssen

Ein Kontoinhaber gibt seinem Börsenmakler die Vollmacht, Kauf-und Verkaufsentscheidungen zu treffen und auszufĂŒhren, ohne ihn darĂŒber im vorhinein verstĂ€ndigen zu mĂŒssen. Solche mit Vollmacht gefĂŒhrte Konten (auch "managed accounts" genannt) sind sowohl an FinanzmĂ€rkten als auch an WarenmĂ€rkten nicht selten.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen

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