DomĂƒÆ’Ă‚Â€nen, VermĂƒÆ’Ă‚Â¶gen

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Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Vermögen des Staates, wie vor allem LÀndereien, Waldungen, Bergwerke und BÀder

Vermögen des Staates, wie vor allem LÀndereien, Waldungen, Bergwerke und BÀder. Aus dem Ertrag der Eigenbewirtschaftung oder Verpachtung wurden in den meisten LÀndern bis um 1800 etwa zwei Drittel der (damals durch den Sozialstaat noch nicht aufgeblÀhten) öffentlichen Ausgaben gedeckt. Siehe Sozialkapital, Vermögen, soziales, Wagnersches Gesetz.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen

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