Domizil-Verschleierung, Zuge

Domizil-Verschleierung (domicile veiling)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Im Zuge unseriöser Anlagebratung verbreitete Gepflogenheit, bei der im Schriftverkehr und im Vertrag gut erkennbar eine heimische Anschrift genannt ist, fast unkenntlich aber (im sog

Im Zuge unseriöser Anlagebratung verbreitete Gepflogenheit, bei der im Schriftverkehr und im Vertrag gut erkennbar eine heimische Anschrift genannt ist, fast unkenntlich aber (im sog. "Kleingedruckten", und dazu meistens auf eine zweite Seite des Vertrags am unteren Rand kaum lesbar geschrieben) als juristischer Sitz eine Adresse in einem Offshore-Finanzplatz ausgewiesen wird. Wie sich gezeigt hat, ist eine Klage gegen die entsprechenden Geschäftemacher so gut wie völlig erfolglos. Siehe Address-Spoofing, Angaben, verschleierte, Authentifizierungsgebot, Beaufsichtigung, indirekte, Dampfstube, Financial Action Task Force on Money Laundering, Finanzgeier, Forum für Finanzmarktstabilität, Geldwäsche, Groupe de Contact, High risk countries, Hawala, Internet-Angebote, Konto, anonymes, Konten-Offenlegung, Offshore- Finanzplätze, Option, exotische, Parallel Banking, Racheengel, Underground Banking, Verständlichkeit, Winkelmakler.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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