Downgrade-Trigger-Klausel, Vereinbarung

Downgrade-Trigger-Klausel (downgrade trigger agreement)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Die vertragliche Vereinbarung, dass bei einer Verschlechterung der Bonität der Gläubiger (in der Regel die Bank) berechtigt ist, den Vertrag mit dem Schuldner zu kündigen oder an einen Dritten (Hedge- Fonds, Inkasso-Bureau) abzutreten

Die vertragliche Vereinbarung, dass bei einer Verschlechterung der Bonität der Gläubiger (in der Regel die Bank) berechtigt ist, den Vertrag mit dem Schuldner zu kündigen oder an einen Dritten (Hedge- Fonds, Inkasso-Bureau) abzutreten. Siehe Covenant, Default, Drittfälligkeits-Klausel, Drittverzugs-Klausel, Erstraten-Verzugsklausel, Vorfälligkeitsklausel, wechselseitige.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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