Drittstaaten, Sprache

Drittstaaten (third countries)

15.04.2008 - 00:20:39

In der Sprache des deutschen Aufsichtsrechts sĂ€mtliche Staaten, die nicht Mitglied der EuropĂ€ischen Union (EU) oder des Abkommens ĂŒber den EuropĂ€ischen Wirtschaftsraum (EWR) sind; siehe § 1, Abs

In der Sprache des deutschen Aufsichtsrechts sĂ€mtliche Staaten, die nicht Mitglied der EuropĂ€ischen Union (EU) oder des Abkommens ĂŒber den EuropĂ€ischen Wirtschaftsraum (EWR) sind; siehe § 1, Abs. 5a sowie § 53c KWG.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen

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