Due, Diligence

Due Diligence (so auch im Deutschen gesagt)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller (Chefredaktion)

Allgemein (als ein Rechtsbegriff aus dem AngelsÀchsischen, ab etwa 2000 in die deutsche Sprache mehr und mehr vorgedrungen) die im (Wirtschafts-)Verkehr notwendige Sorgfalt

Allgemein (als ein Rechtsbegriff aus dem AngelsÀchsischen, ab etwa 2000 in die deutsche Sprache mehr und mehr vorgedrungen) die im (Wirtschafts-)Verkehr notwendige Sorgfalt. Die erforderliche Sorgfalt beim Handeln auf dem Finanzmarkt, und hier im besonderen bei der AbwÀgung der Risiken aller Art. Siehe Compliance, Kundenberatung, Mindestanforderungen an das Risikomanagement, Rating, Risikomanagement. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 183 (in Bezug auf Hedge-Fonds), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 131 (in Bezug auf Interessenskonflikte bei einer Bank).

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen

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