BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Enforcement und Endorsement (so auch im Deutschen gesagt)
Aufsichtsrechtlicher Begriff, mit dem die (EU-weite bzw. auch internationale) Durchsetzung bestimmter Vorschriften zur Rechnungslegung und PrĂŒfung beschrieben wird. In einem zweistufigen Verfahren kontrollieren die Deutsche PrĂŒfstelle fĂŒr Rechnungslegung (DPR) und die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht die AbschlĂŒsse von Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel am amtlichen oder geregelten Markt in Deutschland zugelassen sind. Mit der Aufsichtsbehörden vieler LĂ€nder, aus denen Unternehmen zugelassene Papiere in Deutschland in den Börsenhandel gebracht haben, bestehen hinsichtlich des Enforcement entsprechende Absprachen. Siehe Audit, CESR, Enforcer, Lead Supervisor. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 71 f. (Bericht ĂŒber Leitlinien), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 58 f. (GrĂŒndung einer European Enforcers Coordination Session; Datenbank zum Enforcement), S. 179 (Ablauf-Schema), S. 180 (Abstimmung mit WirtschaftsprĂŒferkammer), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 188 ff. (AnlassprĂŒfungen, Stichproben-PrĂŒfungen; Benehmen bei Fehlerfeststellung; Bussgeldverfahren) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

