BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

EdB, Einlagensicherungsfonds

EdB und Einlagensicherungsfonds

......................................... dieser Beitrag wurde gesponsort von www.trading-house.net. Active Brokerage & Börsenseminare ...................................... DarĂŒber hinaus können die privaten deutschen Banken freiwillig im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. mitwirken. Der Schutz des Einlagensicherungsfonds beginnt dort, wo die Sicherung der EdB aufhört (SubsidiaritĂ€t des Einlagensicherungsfonds). Er ĂŒbernimmt im Falle der Insolvenz eines mitwirkenden Institutes den 10-prozentigen Selbstbehalt und die Einlagenteile, welche die 20.000 Euro-Grenze ĂŒbersteigen bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze. Im EntschĂ€digungsfall erhĂ€lt der Kunde die EntschĂ€digung durch den Einlagensicherungsfonds aus einer Hand. Der Einlagensicherungsfonds schĂŒtzt alle „Nichtbankeneinlagen“, also die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen. GeschĂŒtzt werden die Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich auf den Namen lautender Sparbriefe. Verbindlichkeiten, ĂŒber die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z.B. Inhaberschuldverschreibungen, werden hingegen nicht gesichert. Die Sicherungsgrenze entspricht 30 Prozent des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank. Sofern die gesamten Einlagen eines Kunden nicht ĂŒber dieser Grenze liegen, sind sie vollstĂ€ndig gesichert. Im konkreten Beispiel bedeutet dies, dass bei einer Sicherungsgrenze von zehn Millionen Euro alle Kunden, deren Einlagen zehn Millionen Euro nicht ĂŒbersteigen, vollstĂ€ndig geschĂŒtzt sind. Mit anderen Worten: Auch wenn mehrere Kunden Einlagen in Höhe von jeweils neun Millionen Euro haben, sind sie vollstĂ€ndig abgesichert. Die Sicherungsgrenze bildet die Höchstgrenze der Absicherung fĂŒr die Einlagen jedes einzelnen Kunden. ......................................... dieser Beitrag wurde gesponsort von www.trading-house.net. Active Brokerage & Börsenseminare ......................................