BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Einkaufgeld, FrĂƒÆ’Ă‚ÂŒhere

Einkaufgeld (buying-in payment; admission fee)

FrĂŒhere Bezeichnung fĂŒr eine Zahlung, die beim Eintritt in eine Gemeinschaft (Gilde, Kloster) von dem Ankömmling zu leisten war: ein Einstandsgeld. Heute (seltener) gebraucht fĂŒr die Summe, den Gesellschafter bei Aufnahme in eine KG oder GmbH bzw. auch Freiberufler (wie AnwĂ€lte, Steuerberater, Ärzte) bei Einstieg in eine SozietĂ€t aufzubringen haben. Im besonderen heute auch gesagt fĂŒr die AufnahmegebĂŒhr, die bei der Zusage zum Beitritt seitens gewisser Vereinigungen gefordert wird, und die in der Regel dazu dient, VermögengensgegenstĂ€nde der Vereinigung (wie Tennisplatz, Boots-Steg, Vereinshaus) zu finanzieren. Siehe Einstandsgeld, Krangeld.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen