BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Einlagen (deposits)
Allgemein die einer Bank (seltener auch gesagt in Bezug auf Bausparkassen) gegen ZinsvergĂŒtung von der Kundschaft anvertrauten GeldbetrĂ€ge. Im engeren Sinne die Annahme fremden Geldes auf Sicht-und Terminkonten der Bank. Siehe Depositen, Eigenmittel, Fremdmittel, Fristentransformation KreditgewĂ€hrung, kompensatorische.

