BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Einschuss, Vorauszahlung

Einschuss (margin; prepayment)

Allgemein eine Vorauszahlung fĂŒr eine (in der Regel aus Vertrag erwachsende) Verpflichtung zur Zahlung; in Ă€lteren Dokumenten auch Angeld und Ingeld genannt. Kauft ein Anleger Wertpapiere auf Kredit, so muss er als Sicherheitsleistung heute allgemein einen bestimmten eigenen Mindestkapitalbetrag (Haftgeld) einbringen, um die Einhaltung der vertraglich eingegangenen Verpflichtung zu gewĂ€hrleisten. Auch KĂ€ufer und VerkĂ€ufer von Terminkontrakten sowie OptionsverkĂ€ufer mĂŒssen eine Sicherheitsleistung in Form von Bargeld oder Papieren hinterlegen. -Beim Kauf von Futures muss der Anleger nicht den gesamten Preis des zugrunde liegenden Basiswertes zahlen, sondern lediglich einen bestimmten Prozentsatz hiervon. Dieser liegt in der Regel zwischen drei und zehn Prozent. Dies bedeutet, dass sich mit relativ geringen Summen ein betrĂ€chtliches Volumen bewegen lĂ€sst. Der Anleger bedient sich eines Hebels. Siehe Angeld, Barmarge, Derivate, Hebelwirkung, Ingeld, Option, Rohstoff- Terminvertrag.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen