BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Einziehung (redemption; confiscation)
1 Der (vorzeitige) RĂŒckruf von Effekten durch den Begeber; eine entsprechende RĂŒckruf-Klausel (clause of call-back) ist in den meisten Anleihen vertraglich festgelegt. 2 Die Aneignung von Privateigentum durch den Staat im Wege einseitiger VerfĂŒgung; auf FinanzmĂ€rkten in erster Linie bei gefĂ€lschten oder verfĂ€lschten Geldscheinen und Papieren aller Art. Die Beschlagnahme gefĂ€lschter oder verfĂ€lschter Geldkarten durch die ausgebende Bank bzw. den Prozessor. Siehe Counterfeit Card, GeldwĂ€sche, High risk countries, Offshore-FinanzplĂ€tze, Racheengel, Schattenbankbereich, Underground Banking, Winkelmakler.

