BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
EntitÀt (entity)
Um 2000 hĂ€ufiger aufgekommener Begriff fĂŒr ein in sich bestehendes EinzelstĂŒck (Element) aus einer Vielzahl von möglichen StĂŒcken (Elementen) -- der realen (fassbaren, greifbaren) Welt oder -- der gedanklichen Vorstellungen. In beiden FĂ€llen ein Exemplar (instance), eine AusprĂ€gung, ein eindeutig bestimmbares und daher wohl unterscheidbares Ding. Von daher in der Finanzwelt gesagt von einem am Finanzmarkt handelnden Wirtschaftsubjekt (Anbieter oder Nachfrager von Finanzdienstleistungen) oder manchmal auch in der Bedeutung einer genau beschriebenen Summe zinsbringendem Kapitals. Seit etwa 2000 auch gesagt von (internationalen) Gremien in der Finanzwelt, wie etwa die Internationale Vereinigung fĂŒr Einlagesicherungen (die sich selbst so bezeichnet).

