BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Ergebnis der gewöhnlichen GeschÀftstÀtigkeit
Als Ergebnis der gewöhnlichen GeschĂ€ftstĂ€tigkeit oder Betriebsergebnis wird das Ergebnis des KerngeschĂ€ftes bezeichnet. Vom KerngeschĂ€ft ausgeschlossen sind Sonderaufwendungen wie Akquisitionen oder AktienrĂŒckkĂ€ufe.

