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EuropĂƒÆ’Ă‚Â€ischer, Pass

EuropÀischer Pass (European banking passport)

WertpapierdienstleistungsunternehmenWertpapierdienstleistungsunternehmenWertpapierdienstleistungsunternehmen Wertpapierdienstleistungsunternerhalten den 1996 eingefĂŒhrten EuropĂ€ischen Pass aufgrund der Zulassung in ihrem Herkunftsland. Damit können sie Niederlassungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Vertragsmitglied grĂŒnden oder dort grenzĂŒberschreitend ihre Dienstleistungen anbieten, ohne ein gesondertes Zulassungsverfahren im Aufnahmeland durchlaufen zu mĂŒssen. Bis auf wenige Ausnahmen werden die Unternehmen vom Herkunftsland aus beaufsichtigt, das heisst, sie mĂŒssen lediglich ein Anzeigeverfahren durchlaufen. Siehe Kreditinstitut, grenzĂŒberschreitend tĂ€tiges. Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts fĂŒr den Wertpapierhandel, S. 45; Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2002, S. 20; Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 59 f., S. 85, Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 58 f. sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen