BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

EUV, ECT

EUV (ECT)

AbkĂŒrzung fĂŒr den Vertrag ĂŒber die EuropĂ€ische Union (EU) vom 1. November 1993. Ab diesem Zeitpunkt blieb der die ECU bildende WĂ€hrungskorb unverĂ€ndert. Die WĂ€hrungen der drei am 1. Januar 1995 der EU beigetretenen Staaten (Österreich, Schweden, Finnland) wurden daher nicht in den ECU-Korb aufgenommen. Siehe Vertrag.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen