BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Eventual-Kasse auch Vorsichts-Kasse (contingency cash)
Die Haltung von Bargeld ĂŒber den an sich notwendigen Bedarf hinaus, um gegen allfĂ€llige und das normale Mass ĂŒberschreitende KassenausgĂ€nge gewappnet zu sein oder weil man mit dem (pĂŒnktlichen) Zahlungseingang aus investierten VermögensgegenstĂ€nden nie mit letzter Sicherheit rechnen kann. In der Nationalökonomik in zahlreichen Modellen im einzelnen erörtert. Siehe Bargeldquote, LiquiditĂ€tsprĂ€ferenz, Reservesockel. Vgl. Monatbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2007, S. 52 (Vorsichts-Sparen und Einkommensunsicherheit; Formel zur SchĂ€tzung). Eventualschuld (contingent liability: Eine mögliche Verpflichtung (in Form einer Zahlung) aus vergangenen GeschĂ€ftsvorfĂ€llen. Diese ist augenblicklich nicht genau feststellbar, weil ihre Verwirklichung erst noch durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer kommender Ereignisse bestĂ€tigt werden muss; wobei diese kĂŒnftigen UmstĂ€nde nicht vollstĂ€ndig unter der Kontrolle des Unternehmens liegen, oder die Verpflichtung deshalb nicht als Schuld erfasst wurde, da ein Abfluss von Ressourcen zur ErfĂŒllung dieser Verpflichtung nicht wahrscheinlich ist oder die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend verlĂ€sslich geschĂ€tzt werden kann. -Die IFRS/IAS-Regeln erlĂ€utern jeden der drei FĂ€lle ausfĂŒhrlich. Siehe Aval, BĂŒrgschaft, Eventualforderung, Garantie, PatronatserklĂ€rung.

