BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Evidenz-Zentrale (large credit reporting agency)
Von der Bankenaufsicht geforderte (in Deutschland durch eine eigene Verordnung geregelt) oder auf freiwilliger Vereinbarung der Banken eingerichtete Stelle, an die grössere Kredite zu melden sind. Zweck der Evidenzzentrale ist es, einer kreditgebenden Bank Informationen darĂŒber zu liefern, welche Kredite der Schuldner bei anderen Instituten aufgenommen hat. Im Eurogebiet nimmt das Zentralkreditregister entsprechende Aufgaben wahr. Auf internationaler Ebene erfĂŒllt diese Aufgabe das von weltweit tĂ€tigen Banken 1983 gegrĂŒndete Internationale Finanzinstitut, das die oft schwierig zu ermittelnde gesamthafte Verschuldung einzelner LĂ€nder festhĂ€lt. Siehe Arbeitsgruppe Evidenzzentralen, Banking Supervision Committee, Euro-Evidenz, Grosskredite, Millionenkredit, Working Group of Credit Registers, Zentralkreditregister. Vgl. GeschĂ€ftsbericht der Deutschen Bundesbank 2001, S. 178 f.; Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2002, S. 22 ff.

