Einlagen mit vereinbarter Laufzeit (deposits with agreed maturity)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
Im statistischen System der EZB handelt es sich hier um Termineinlagen mit vorgegebener Laufzeit, die nach den nationalen Gepflogenheiten vor Ablauf der vereinbarten Frist nicht oder doch nur gegen Bezahlung einer Vertragsstrafe umgewandelt werden können. Ferner zählen dazu einige nichtmarktfähige Schuldverschreibungen, wie beispielsweise nichtmarktfähige Einlagezertifikate für den Absatz an Bankkunden. -Einlagen mit einer vereinbarten Laufzeit bis zu zwei Jahren sind in M2 (und damit auch in M3) enthalten. -Einlagen mit einer vereinbarten Laufzeit von über zwei Jahren zählen hingegen zu den (nichtmonetären) längerfristigen finanziellen Verbindlichkeiten des Sektors Monetäre Finanzinstitute. Vgl. auch den von der EZB herausgegebenen Leitfaden "Die einheitliche Geldpolitik in Stufe 3. Allgemeine Regelungen für die geldpolitischen Instrumente und Verfahren", S. 107 sowie den jeweiligen Monatsbericht der EZB, dort der Anhang "Statistik des Euro- Währungsgebiets", Rubrik "Monetäre Entwicklungen, Banken und Investmentfonds".
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