Einlagensicherung (deposit guarantee, deposit insurance, protection scheme)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
Regelungen, die sicherstellen, dass im Falle der Zahlungsunfähigkeit einer Bank Depositen nicht in Verlust geraten. Ursprünglich wegen der Moral-Hazard-Gefahr mit Misstrauen begegnet, sind heute entsprechend ausgestaltete Sicherungssysteme in fast allen Ländern verbreitet. Oft verlangt auch die Zentralbank oder die Aufsichtsbehörde, dass die Banken Kleinanlegern (small depositors) ihre Einlagen garantieren. In Deutschland im einzelnen gesetzlich seit 1998 geregelt in einem eigenen "Einlagensicherungs-und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG)" und aufsichtsrechtlich überwacht. Banken, die nicht einer Einlagesicherungseinrichtung angehören, müssen nach § 23a KWG in ihren Geschäftsbedingungen an hervorgehobener Stelle auf diese Tatsache hinweisen. -Bei Auslandsbanken mit Zweigstellen in Deutschland gelten jeweils die Regelungen zur Einlagesicherung des Staates, in dem sich der Hauptsitz der betreffenden Bank befindet. Dasselbe gilt für Online- Banken sowie für Niederlassungen deutscher Banken in anderen Staaten. Siehe Feuerwehrfonds, Kreditinstitut, grenzüberschreitend tätiges, Marktdisziplin, Moral Hazard, Northern Rock-Debakel, Pool, Sicherungspflicht, Single Master Liquidity Conduit. Vgl. IMF: Economic Issues 9: Protecting Bank Deposits, Monatsbericht der EZB vom Februar 2005, S. 66.
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