Europäischer Pass (European banking passport)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
WertpapierdienstleistungsunternehmenWertpapierdienstleistungsunternehmenWertpapierdienstleistungsunternehmen Wertpapierdienstleistungsunternerhalten den 1996 eingeführten Europäischen Pass aufgrund der Zulassung in ihrem Herkunftsland. Damit können sie Niederlassungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Vertragsmitglied gründen oder dort grenzüberschreitend ihre Dienstleistungen anbieten, ohne ein gesondertes Zulassungsverfahren im Aufnahmeland durchlaufen zu müssen. Bis auf wenige Ausnahmen werden die Unternehmen vom Herkunftsland aus beaufsichtigt, das heisst, sie müssen lediglich ein Anzeigeverfahren durchlaufen. Siehe Kreditinstitut, grenzüberschreitend tätiges. Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 45; Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2002, S. 20; Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 59 f., S. 85, Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 58 f. sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.
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