BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Fussgeld, FrĂƒÆ’Ă‚ÂŒhere

Fussgeld (pedestrian entrance fee; second punter pay; way-to-school money, distance money; charitable march reward; leaflet distributor pay)

1 FrĂŒhere Abgabe, die von auswĂ€rts kommende FussgĂ€nger beim Eintritt in eine Stadt an der Torwache zu zahlen hatten. 2 In Bordellen die Einnahme vom zweiten Kunden an einem Tag, im Gegensatz zum Handgeld (erster Freier) und Kopfgeld (dritter Kunde). 3 In manchen Orten ein Zuschuss an Schulkinder, die ab einer jeweils festgelegten Entfernung zwischen Daheim und dem Schulort wohnen. 4 Ausgelobte Zahlung an Fussgeher, die einen lĂ€ngeren Marsch zugunsten eines guten Zwecks unternehmen. 5 Zahlung an Personen, die Prospekte in BriefkĂ€sten (vor allem in weitflĂ€chigen lĂ€ndlichen Raum) verteilen.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen