Der Kauf von Geldforderungen aus Waren-und DienstleistungsgeschĂ€ften, bei dem der Debitor (seitens des GlĂ€ubigers) nicht ĂŒber den Verkauf seiner Forderung an ein Factoring-Unternehmen aufgeklĂ€rt wird.
© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen