BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Factoring, Erwerb

Factoring (factoring)

Der geschĂ€ftsmĂ€ssig betriebene Erwerb von Geldforderungen, in der Regel von Firmen, die GĂŒter mit Zahlungsziel an gewerbliche Kunden verkauft haben; also die Forderungsvorfinanzierung. Entsprechende Unternehmen (factoring company; oft auch Factor [factor] genannt) werden in Deutschland nach § 1, Abs. 3, . 4 als Finanzunternehmen eingestuft; sie bedĂŒrfen einer Erlaubnis und unterliegen der Aufsicht durch die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht. -Seit etwa 2000 sind verstĂ€rkt Hedge- Fonds in dieses Marktsegment eingedrungen; 2005 kauften beispielsweise Hedge-Fonds von den GlĂ€ubigerbanken an den deutschen Warenhauskonzern KarstadtQuelle gewĂ€hrte Darlehn in Höhe von ĂŒber 500 Mio EUR ab. Siehe Ausschlachten, Event-Driven Funds, FĂ€lligkeits-Factoring, Finanzunternehmen, Self-Factoring, Sicherungseinbehalt, Ultimo- Factoring, Zessionskredit.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen