BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Fair Value, FV (so auch im Deutschen gesagt)
Wenn nicht anders definiert, der Betrag, zu dem ein Vermögenswert im GeschĂ€ftsverkehr zwischen sachkundigen, vertragswilligen und voneinander unabhĂ€ngigen GeschĂ€ftspartnern unter Marktbedingungen getauscht werden könnte. Ausgenommen sind GeschĂ€fte im Rahmen eines Zwangsverkaufs (compulsory sale) oder einer Notabwicklung (distressed sale). -Im so definierten Sinn ist der Fair Value als Marktwert oder als Verkehrswert zu begreifen und wird auch im Zuge der IAS (39.9) verwendet. Freilich wirft das im einzelnen vielfĂ€ltige und in der Fachliteratur ausfĂŒhrlich erörterte Probleme auf, je nachdem, um welchen Vermögensgegenstand (etwa: Immobilien, Kapitalstock, immaterielle Vermögenswerte, Finanzinstrumente) es sich handelt. Siehe Audit, Bewertbarkeit, Bewertung, Darstellung, glaubwĂŒrdige, Inventarwert, Kombinationseffekt, Mark-to-Model-Ansatz, Marktwert, Vermögenswert, eingebundener, Zeitwert. Vgl. Jahresbericht 2005, der BaFin, S. 56 f. (zur Fair Value Option bei ISA 39), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 57 (Bewertungsfragen bei den Verbindlichkeiten einer Versicherung).

