BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Falschgeld, Widerrechtlich

Falschgeld (counterfeits)

Widerrechtlich hergestellte MĂŒnzen und Banknoten einer Zentralbank; das Nachbilden von Ă€lteren MĂŒnzen zĂ€hlt juristisch nicht zum Falschgeld, sondern gilt als FĂ€lschung (fraudulent falsification) bzw. beim Inverkehrbringen als Betrug (fraud). Die EZB veröffentlicht laufend eine Statistik eingezogenen Falschgelds. -Vom Falschgeld sind beschĂ€digte, (teil)zerstörte Banknoten zu unterschieden. Siehe DoublĂ©- MĂŒnze, Geld, beschĂ€digtes, Geld, böses, Rekonstruktion.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen