BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Finanzarchitektur (financial architecture)
Das innert eines Staates zwischen den einzelnen Körperschaften (Bund, LĂ€nder [Kantone], Gemeinden) verfassungsrechtlich abgestimmte GefĂŒge monetĂ€rer Beziehungen; die Einnahme-Ausgabewirtschaft der öffentlichen Haushalte und den sich daraus ergebenden Wechselbeziehungen. Die durchdachte, planmĂ€ssige und (von internationalen Organisationen wie dem IWF) kontrollierte weltweite Vernetzung des Finanzsektors aller Nationen: ein Fernziel, das in vielen PlĂ€nen umrissen und entworfen wird. Bisher nicht marktgĂ€ngige Finanzprodukte und Finanzinstrumente (besonders Derivate) entwerfen, ausarbeiten und als Neuerung in den Finanzmarkt einfĂŒhren.

