BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Finanzinstrument, EZB

Finanzinstrument (financial instrument)

Bei der EZB jederart vertragliche Abmachung, die sich auf Zahlungen bezieht, an denen MonetĂ€re Finanzinstitute beteiligt sind. Nach § 2, Abs. 3 KWG ein Vertrag, aus dem fĂŒr eine der beteiligten Partner ein finanzieller Vermögenswert, fĂŒr den anderen Partner hingegen eine finanzielle Verbindlichkeit fliesst. Im Rahmen der Rechnungslegung alle Kontrakte, aus denen eine finanzielle Forderung, eine finanzielle Verbindlichkeit oder ein Eigenkapitalinstrument entstehen. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Februar 2004, S. 90. In der deutschen Rechtssprache nach § 1, Abs. 11 KWG definiert als Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Devisen oder Rechnungseinheiten sowie Derivate.-Wertpapiere sind, auch wenn keine Urkunden ĂŒber sie ausgestellt sind Aktien, Aktien-Zertifikate, Schuldverschreibungen, Genusscheine, Optionsscheine und andere Wertpapiere, die mit Aktien oder Schuldverschreibungen vergleichbar sind, wenn sie an einem Markt gehandelt werden können. Wertpapiere sind auch Anteile an Investmentvermögen (Fonds), die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder einer auslĂ€ndischen Fondsgesellschaft ausgegeben werden. -Geldmarktinstrumente sind Forderungen, die nicht unter diese AufzĂ€hlung fallen und ĂŒblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden. -Derivate sind als FestgeschĂ€fte oder OptionsgeschĂ€fte ausgestaltete TermingeschĂ€fte, deren Preis unmittelbar oder mittelbar abhĂ€ngt von dem Börsen-oder Marktpreis von Wertpapieren, dem Börsen- oder Marktpreis von Geldmarktinstrumenten, dem Kurs von Devisen oder Rechnungseinheiten, ZinssĂ€tzen oder anderen ErtrĂ€gen oder dem Börsen-oder Marktpreis von Waren oder Edelmetallen. Siehe Finanzmarkt, Finanzsystem, Kreditzusage, unwiderrufliche. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2004, S. 39 ff. (Marktregulierung im Eurogebiet), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2006, S. 76 f. (EinfĂŒhrung des Begriffes aus der KapitaladĂ€quanz-Richtlinie in das KWG), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 113 (Zweiteilung des Begriffes "Finanzinstrument" durch EinfĂŒgung von § 1a KWG).

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen