BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Finanzkontrakt, Vertrag

Finanzkontrakt (financial contract)

Allgemein jeder Vertrag, der fĂŒr beide Parteien gegenseitig unbedingte oder bedingte AnsprĂŒche auf sofortige und/oder spĂ€tere Zahlung begrĂŒndet. Eine Unterform ist der Versicherungsvertrag (insurance contract). Hier verspricht die eine Partei (Versicherungsgeber; insurer, insurance underwriter) der anderen Partei (Versicherungsnehmer; insuree, policyholder), die im Gegenzug sofort eine PrĂ€mie entrichtet, eine spĂ€tere Zahlung. Diese Zahlung ist insofern bedingt, als sie nur beim Eintritt eines vorab genau festgelegten Ereignisses zu leisten ist. Siehe Risiko, Transaktion, Versicherungsvertrag.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen