BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Finanzmarktintegration (financial markets integration)
Ein Finanzmarkt gilt dann als integriert, wenn gewĂ€hrleistet ist, dass fĂŒr alle potentiellen Marktteilnehmer die gleichen Regeln gelten, sie den gleichen Zutritt zum Markt haben und sie in allem (auch aufsichtsrechtlich) gleich behandelt werden. Vgl. Jahresbericht 2006 der EZB, S. 156 ff. (Allgemeines; Schritte der EZB), Monatsbericht der EZB vom August 2007, S. 67 ff. (ausfĂŒhrliche Darstellung mit Schwerpunkt auf weltweite Ungleichgewichte).

