BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Finanzplanungsrat (Financial Planing Council)
In Deutschland ein Gremium mit dem Ziel, alle öffentlichen Haushalte nach dem Massstab der EU-VertrĂ€ge (Konvergenzkriterien gemĂ€ss Titel VII des Vertrags ĂŒber die EuropĂ€ische Gemeinschaft [Vertrag von Nizza]) zu gestalten. Dem Rat gehören unter Vorsitz des Bundesfinanzministers die fĂŒr Finanzen zustĂ€ndigen Minister bzw. Senatoren der 16 BundeslĂ€nder sowie Vertreter der Gemeinden und GemeindeverbĂ€nde an. Das Gremium tritt regelmĂ€ssig zweimal im Jahr zusammen. Siehe Defizitquote, StabilitĂ€ts-und Wachstumspakt. Finanzplatz (financial centre) Allgemein ein von Banken, Börsen, Versicherungen, Kapitalanlagegesellschaften, Vermögensverwaltern samt einem Teil der RechtsanwĂ€lte, Notare und TreuhĂ€nder gebildeter Markt fĂŒr Finanzprodukte. Im besonderen ein Finanzmarkt im Sinne von , bezogen auf einen geographischen Ort (etwa: Finanzplatz London) oder ein ganzes Land (Finanzplatz Schweiz). Siehe Bankgeheimnis, Bankplatz, Finanzindustrie, Kapitalbewegungen, internationale, Offshore-Finanzplatz.

