BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Finanzunternehmen (financial firms)
In der deutschen Rechtssprache Firmen, die keine Institute sind, jedoch bestimmte im Gesetz aufgezÀhlte GeschÀfte auf dem Finanzmarkt betreiben, vor allem Bargeldbearbeitung, Beteiligungserwerb, Factoring, Leasing, Kreditkartenausgabe, Handel mit Finanzinstrumenten auf eigene Rechnung, GeldmaklergeschÀfte und Finanzberatung. Vgl. die genaue AufzÀhlung in § 1, Abs. 3 KWG.

