BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Finanzvermögen (financial assets)
1 Im Unternehmen vorhandene langfristige Forderungen, in erster Linie Aktien, Obligationen und Beteiligungen. 2 Bei öffentlichen Körperschaften jene Aktiva, die werbenden Zwecken dienen, nĂ€mlich ohne BeeintrĂ€chtigung einer bestimmten öffentlich-rechtlichen Verpflichtung verwertet werden können, und die nach kaufmĂ€nnischen GrundsĂ€tzen zu bewirtschaften sind, etwa ein Schwimmbad. Im Gegensatz dazu steht das Verwaltungsvermögen (administrative property), das der ErfĂŒllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dient oder dauernd an einen öffentlich-rechtlichen Zweck gebunden ist, etwa DienstgebĂ€ude. Unter dem Gesichtspunkt der Rechnungslegung und Bilanzierung (hier die AufzĂ€hlung in Anlehnung an SFAS 140, angeglichen an IAS/IFRS) versteht man darunter im wesentlichen flĂŒssige Mittel, Eigentumsrechte an Unternehmen (etwa Anteile, Vorzugsaktien oder Kaufoptionen), VertrĂ€ge, denen zufolge eine Vertragspartei eine Verpflichtung zur Ăbertragung flĂŒssiger Mittel oder eines anderen Finanzinstruments auf eine andere Partei, und die andere Partei ein Recht zur Entgegennahme flĂŒssiger Mittel oder anderer Finanzinstrumente besitzt (z.B. Forderungen, Wechsel, Darlehn, Anleihen), sowie VertrĂ€ge gemĂ€ss derer eine Vertragspartei eine Verpflichtung zum Tausch von Finanzinstrumenten mit einer anderen Partei unter Risiko eingeht, bzw. die andere Partei ein Recht zum Tausch von Finanzinstrumenten mit der Vertragspartei zu potentiell vorteilhaften Bedingungen erwirbt (z.B. Optionen, Terminkontrakte, Zinsswaps).

