BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Fremdenschulgeld, SchĂƒÆ’Ă‚ÂŒlern

Fremdenschulgeld (alien school fee)

Von SchĂŒlern, die ausserhalb einer schulunterhaltenden Gemeinde wohnen, frĂŒher in Deutschland zu leistende besondere Zahlung in Bargeld. Sie wurden (stĂ€rker) belastet, weil ihre Eltern nicht (wie die einheimischen SchĂŒler) von den Gemeindesteuern erfasst wurden. Siehe Schulgeld, Seminargeld, Unterrichtsgeld.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen