BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Fremdhafengeld (foreign habour fee)
Besondere Abgabe fĂŒr eingehende Waren, wenn diese, anstatt ĂŒber einen heimischen Hafen (etwa: Hamburg), ĂŒber auslĂ€ndische HĂ€fen (etwa: Antwerpen, Rotterdam) importiert werden. -Eine solche Abgabe (auch Differentialzoll genannt) entspricht einem Schutzzoll. Sie verhindert, dass der gĂŒnstigste Frachtweg gewĂ€hlt wird; sie verteuert die Ware (Rohstoffe, Fertigprodukt) und belastet damit den Endverbraucher, den Privathaushalt. Siehe Hafengeld, Preise, administrierte, Ungeld.

