Facility-Management (so auch im Deutschen gesagt; seltener Anlagevermögen-Betreuung oder GebÀude-Wartung)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Im engeren Sinne Dienstleistungen, welche zur Bewirtschaftung von GebĂ€uden und Immobilien zwecks Werterhaltung (Reinigung, Wartung, Reparatur) und Wertsteigerung erbracht werden. Soweit Banken derartige Aufgaben an darauf spezialisierte Firmen ĂŒbertragen, handelt es sich um eine nach § 25a KWG anzeigepflichtige Auslagerung. Im weiteren Sinne auch das von Banken betriebene GeschĂ€ft, bei dem bestimmte GebĂ€ude (etwa Studenten-Wohnheime, Senioren-Residenzen) auf eigene Initiative erbaut und dann entweder durch das Institut selbst verwaltet oder an einen entsprechenden Betreiber (UniversitĂ€t, Gemeinde) weiterverĂ€ussert werden.
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