Facility-Management, Deutschen

Facility-Management (so auch im Deutschen gesagt; seltener Anlagevermögen-Betreuung oder GebÀude-Wartung)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Im engeren Sinne Dienstleistungen, welche zur Bewirtschaftung von GebÀuden und Immobilien zwecks Werterhaltung (Reinigung, Wartung, Reparatur) und Wertsteigerung erbracht werden

Im engeren Sinne Dienstleistungen, welche zur Bewirtschaftung von GebĂ€uden und Immobilien zwecks Werterhaltung (Reinigung, Wartung, Reparatur) und Wertsteigerung erbracht werden. Soweit Banken derartige Aufgaben an darauf spezialisierte Firmen ĂŒbertragen, handelt es sich um eine nach § 25a KWG anzeigepflichtige Auslagerung. Im weiteren Sinne auch das von Banken betriebene GeschĂ€ft, bei dem bestimmte GebĂ€ude (etwa Studenten-Wohnheime, Senioren-Residenzen) auf eigene Initiative erbaut und dann entweder durch das Institut selbst verwaltet oder an einen entsprechenden Betreiber (UniversitĂ€t, Gemeinde) weiterverĂ€ussert werden.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen

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