Falschberatung (miscounselling)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Auf dem Finanzmarkt fehlerhafte Empfehlungen von Banken an Kunden im besonderen in Bezug auf die Geldanlage. Bei Assekuranzunternehmen bezieht sich die Falschberatung in der Regel auf Vorschläge an Versicherte für ganz bestimmte, von dem Kunden letztlich nicht gewollte Verträge. Entsprechende Beschwerden erreichen die Aufsichtsbehörden vielfach. Jedoch ist ein Beweis einer Falschberatung nur selten anzutreten. Siehe Anlageberatung, Anlage-Empfehlung, Aufzeichnungspflicht, Beratung, Dampfstube, Finanzforen. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 199 (Fälle aus der Praxis).
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
de | boersenlexikon | 16330544 |
