FinanzbeschrÀnkungen (financial restraints)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller (Chefredaktion)
Von der UN oder EU erlassene Vorschriften in Bezug auf Konten von Personen und Organisationen ("Zielsubjekte"), die des Terrorismus verdÀchtig sind. Siehe Festkonto, Financial Action Task Force on Money Laundering, Finanzembargo, GeldwÀsche, Terrorismus-Finanzierung. Vgl. GeschÀftsbericht 2003 der Deutschen Bundesbank, S. 168 ff., Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 39 sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.
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