Finanzinstrumente, Anlehnung

Finanzinstrumente, kündbare (puttable instruments)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Wenn nicht anders gesagt, versteht man darunter in Anlehnung an IAS (32) Finanzinstrumente in der unter gegebenen Definition, die durch den Inhaber gekündigt werden können.

Wenn nicht anders gesagt, versteht man darunter in Anlehnung an IAS (32) Finanzinstrumente in der unter gegebenen Definition, die durch den Inhaber gekündigt werden können.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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