Finanzrückversicherung, Rückversicherer

Finanzrückversicherung (financial reassurance)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Rückversicherer bieten einem Erstversicherer einen Versicherungsschutz für derzeitige und zukünftige Schadenereignisse (Prospektivgeschäft) oder vergangene Schadenereignisse (Retrospektivgeschäft) an

Rückversicherer bieten einem Erstversicherer einen Versicherungsschutz für derzeitige und zukünftige Schadenereignisse (Prospektivgeschäft) oder vergangene Schadenereignisse (Retrospektivgeschäft) an. Die Aufsichtsbehörden betrachten solche Risiko-Transfers allgemein mit Misstrauen. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 13 f. (Bedingungen für entsprechende Verträge; Berichtspflicht, IAS-Richtlinien), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 79 (aufsichtsrechtliche Vorschriften werden eingeführt).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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