Franchise (franchise)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Bagatellklausel bei Versicherungsverträgen, auch bei der Kreditversicherung. Danach tritt die Versicherung erst nach Überschreiten einer bestimmten Schadenshöhe ein. Kleinere Schäden sollen wegen des relativ hohen Kosten der Regulierung bei der Versicherung selbst getragen werden. Siehe Anbietungsgrenze.
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