Kranzgeld (illegitimate child duty; defloration punitive damages)
15.04.2008 - 00:20:39 | ad-hoc-news.de
Frühere Abgabe, die Eltern unehelicher Kinder zu leisten hatten. Strafgeld (punitive damages), das ein Mann zahlen musste, der eine Jungfrau entehrt hatte, auch Deflorationsgeld genannt. -In Deutschland galt bis 1998 (Gesetz zur Neuordnung des Eheschliessungsrechtes) ein entsprechender Rechtsanspruch nach § 1300 BGB der entjungferten Braut gegenüber dem Bräutigam, der das Verlöbnis löste.
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